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💡 Kleinunternehmer 2026 vollständig erklärt | Regeln, Umsatzgrenzen, Vor- und Nachteile

5Rules5Hacks

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[0:00]Was ist die Kleinunternehmerregelung und wie sieht sie ab dem Jahr 2025 aus? Besonders wer neben dem Job, Studium oder einer Ausbildung gewerblich einen Nebenverdienst aufbauen will, dem ist natürlich daran gelegen, den ganzen organisatorischen Aufwand drum herum so klein wie irgendwie möglich zu halten. Eine gute Möglichkeit das zu tun, ist es die Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Aber was genau ist das überhaupt? Welche Voraussetzungen gibt es dafür, dass du sie nutzen darfst? Und welche steuerlichen Folgen hat das für dich? In diesem Video kriegst du alle Antworten Step-by-Step erklärt. Was ist die Kleinunternehmerregelung und wer kann sie nutzen? Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Sonderregelung. Ihr Hauptvorteil ist, du musst keine Umsatzsteuer auf deine Rechnungen aufschlagen und sparst dir so die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt. Damit eignet sie sich besonders für Selbstständige und kleine Gewerbetreibende mit überschaubarem Umsatz. Also ideal, wenn du gerade erst startest, du vielleicht ein gemeinsames Haushaltseinkommen nur etwas aufbessern willst oder du neben deinem Job, Studium oder deiner Ausbildung gründest. Voraussetzung ist, dass dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet, darauf gehen wir gleich noch im Detail ein. Ganz wichtig, wenn du die Kleinunternehmerregelung anwendest, gilt sie für alle Umsätze deines Unternehmens. Ein Mischbetrieb, bei dem du manche Umsätze mit Umsatzsteuer und andere ohne abrechnest, ist nicht erlaubt, also ganz oder gar nicht. Welche Folgen und Verpflichtungen bringt die Kleinunternehmerregelung mit sich? Durch den Verzicht auf die Umsatzsteuer entfällt für dich ein erheblicher bürokratischer Aufwand. Du stellst Rechnungen ohne Mehrwertsteuer an deine Kunden und musst deshalb auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Aber Achtung, das bedeutet auch, dass du selbst keine Vorsteuer aus betrieblichen Anschaffungen erstattet bekommst. Das wäre nämlich der Fall, wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest. Der zweite wichtige Punkt ist die Rechnungsstellung. Deine Rechnungen dürfen als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer enthalten, müssen dafür aber einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung beinhalten, damit der Rechnungsempfänger, also dein Kunde, auch weiß, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Das machst du durch einen Satz, der wörtlich oder sinngemäß lautet: Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund von Paragraph 19 Umsatzsteuergesetz. Die genaue Formulierung ist nachrangig, Hauptsache, es geht daraus hervor, dass wegen des Paragraphen 19 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer enthalten ist. Wie hoch ist die Umsatzgrenze und was passiert bei deren Überschreiten? Die Kleinunternehmerregelung darfst du nur nutzen, wenn dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Seit 2025 gelten folgende Regelungen. Dein Umsatz im Vorjahr, bzw. im Gründungsjahr, darf nicht über 25.000 € gelegen haben und zugleich darf dein Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 100.000 € steigen. Oder in anderen Worten, sobald dein Umsatz erstmals zwischen 25.000 und 100.000 € liegt, gilt für das folgende Jahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr. Und solltest du im laufenden Jahr sogar die 100.000 € Umsatzmarke knacken, musst du sofort zur Regelbesteuerung wechseln und zwar rückwirkend zum 1.1. des laufenden Jahres, was organisatorisch und steuerlich Nerven kosten kann. Behalte deshalb deinen Umsatz gut im Blick. Sobald es realistisch wird, dass du im nächsten Jahr mehr als 100.000 € Umsatz machst, macht es Sinn, direkt zur Regelbesteuerung zu wechseln. Am besten und einfachsten Trackst du dabei deine Umsätze mit einer Buchhaltungssoftware, wie z.B. Lexware Office, die ich selbst seit vielen Jahren nutze. Wenn du sie ausprobieren willst, findest du einen Link unter dem Video, mit dem du sie volle sechs Monate kostenlos und ohne Verpflichtung nutzen kannst. Ist die Kleinunternehmerregelung eigentlich das gleiche wie ein Kleingewerbe? Nein, tatsächlich nicht. Das wird sehr häufig verwechselt und auch ich selbst habe diesen Fehler schon gemacht und habe das verwechselt, weil es häufig synonym verwendet wird. Tatsächlich ist aber der Begriff Kleingewerbe ein Begriff aus dem Gewerberecht und sagt so viel, wie dass du keine kaufmännische Buchführungspflicht im Sinne des HGB hast. Die Kleinunternehmerregelung hingegen bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer und das bedeutet, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst, aber deswegen noch nicht zwingend ein Kleingewerbetreibender bist. Wie melde ich mich als Kleinunternehmer an? Wenn du ein Gewerbe anmeldest oder dich als Freiberufler selbstständig machst, bekommst du vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier gibst du an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Das ist unkompliziert, du setzt einfach ein Häkchen an der entsprechenden Stelle. Wichtig, die Entscheidung gilt für mindestens fünf Jahre, bevor du freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln kannst. Wenn du die Umsatzgrenze von 25.000 € bzw. 100.000 € überschreitest, wechselst du natürlich dennoch automatisch zur Regelbesteuerung.

[5:48]Welche Steuern bezahle ich als Kleinunternehmer? Da du deinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellst, zahlst du auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt. Die von dir zu zahlende Steuer ist also in der Regel lediglich die Einkommensteuer. Dein Gewinn wird dabei über die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EUR, ermittelt, was ziemlich simpel ist. Du listest alle Einnahmen auf und ziehst davon alle Ausgaben ab und erhältst deinen Einnahmenüberschuss bzw. Gewinn, EU. Diesen Gewinn trägst du in deiner Steuererklärung in der Anlage G als Gewerbetreibender oder Anlage S als Freiberufler ein und fügst zusätzlich die Anlage EÜR bei. Eine Umsatzsteuererklärung brauchst du grundsätzlich nicht, es sei denn, du fällst im Laufe des Jahres aus der Kleinunternehmerregelung heraus, also nur dann, wenn du ungeplant die Umsatzgrenze von 100.000 € überschreitest. Welche steuerlichen Vor- und Nachteile gibt es? Werfen wir jetzt noch mal einen Blick auf die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung. Denn tatsächlich hat die Kleinunternehmerregelung viele Vorzüge, besonders, wenn man neu gründet und wenn man nur an Endkunden verkauft, z.B. wenn du einen kleinen Etsy-Shop startest. Aber das bedeutet nicht, dass die Kleinunternehmerregelung nur Vorteile hat und für jeden immer zu bevorzugen ist. Die Vorteile: Du brauchst keine Umsatzsteuer auf Rechnungen zu erheben. Wenn du an Endkunden, also Privatpersonen verkaufst, kannst du dadurch günstigere Preise anbieten. Es entsteht kein Verwaltungsaufwand durch Umsatzsteuervoranmeldungen und du hast eine einfachere bzw. gar keine Buchführung, sondern nur die Einnahmenüberschussrechnung. Und die Nachteile? Du kannst keinen Vorsteuerabzug auf betriebliche Anschaffungen geltend machen. Besonders, wenn du im Gründungsjahr eventuell mehr Geld investierst, als du einnimmst, kann das nachteilig sein. Wenn du an B2B-Kunden, also Firmen verkaufst, sind deine Preise zumindest auch nicht attraktiver für deine Kunden, da es für Geschäftskunden nicht relevant ist, ob sie Umsatzsteuer bezahlen, da sie diese ohnehin vom Finanzamt zurückbekommen. Und ein Wechsel zurück zur Regelbesteuerung ist erst nach 5 Jahren möglich, wenn du die Umsatzgrenzen nicht überschreitest. Ob die Regelung sinnvoll für dich ist, hängt also von deiner individuellen Situation ab. Kann ich als Kleinunternehmer international tätig sein? Seit Anfang 2025 kannst du die Kleinunternehmerregelung auch für grenzüberschreitende Umsätze in der EU nutzen. Dafür musst du dich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren und angeben, in welchen EU-Ländern du die Regelung anwenden möchtest. Damit entfällt die Notwendigkeit, sich in jedem Land Umsatzsteuerlich zu registrieren. Vor allem aber bedeutet das, dass du auch an Endkunden, z.B. in Österreich, Umsatzsteuerfrei verkaufen und somit attraktivere Preise anbieten kannst. Bei Geschäften außerhalb der EU, also z.B. auch in der Schweiz oder England, gilt das Ganze nicht. Werbeanzeigen als Kleinunternehmer. Wer als Kleinunternehmer Online-Werbung, z.B. bei Google oder Facebook schaltet, muss aufpassen. Diese Plattformen sitzen im nicht EU-Ausland und berechnen keine Umsatzsteuer. Und das bedeutet, dass du als Kleinunternehmer die sogenannte Reverse Charge Regelung beachten musst. Das heißt, du musst die Umsatzsteuer für die Werbung, die du netto in Rechnung gestellt bekommst und bezahlst, selbst berechnen und mit der Steuererklärung an das Finanzamt abführen. Sprich hierzu im Zweifel am besten mit einem Steuerberater. Wenn du noch nicht gegründet hast oder gerade noch ganz am Anfang deines Gewerbes stehst und dich deshalb mit der Kleinunternehmerregelung auseinandersetzt, dann brauchst du vielleicht auch noch mit anderen Themen Hilfe. Wenn du hier auf das eingeblendete Bild klickst, dann kommst du zu meiner vollumfänglichen Anleitung zum Thema Gründen im Nebengewerbe. Dort erkläre ich alles von der Gewerbeanmeldung über Steuern, Rechnungen, IHK, bis hin zur Krankenversicherung.

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