[0:00]Bist du Kleinunternehmer und willst wissen, wie du deine Buchhaltung machen sollst? Dann bleib unbedingt dran in diesem Video erfährst du wie.
[0:09]Hi, mein Name ist Melcher von der Kontisteuerberatung und als Kleinunternehmer bist du richtiger Unternehmer. Du hast zwar nichts mit der Umsatzsteuer zu tun, aber du musst laufende Buchhaltung machen, wie jeder andere Unternehmer. Aber du kannst ja die einfache Version wählen. In Deutschland gibt's nämlich zwei Arten seine Buchhaltung zu machen. Das eine ist die Bilanzierung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und das andere ist die Einnahmen Überschussrechnung. Die Einnahmenüberschussrechnung, also das Endergebnis der Einnahmenüberschussrechnung ist die Anlage EUR. Das ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung. So sieht das Ganze in Papier aus und das musst du auch als Kleinunternehmer ausfüllen. Die Einnahmenüberschussrechnung ist im Prinzip ziemlich einfach und zwar im ersten Schritt rechnest du alle deine Betriebseinnahmen eines Jahres zusammen. Wichtig ist da immer, dass der Zahlungszeitpunkt entstanden ist. Das heißt, wann ist dir das Geld zugeflossen? Das heißt, deine Umsätze, wie sind die reingekommen? Das rechnest du alles zusammen und dann ist das die sogenannte Summe der Betriebseinnahmen. Das rechnest du erstmal zusammen und dann machst du eine zweite Rechnung auf und rechnest alle deine Betriebsausgaben zusammen. Auch da ist der Zahlungszeitpunkt entscheidend. Das heißt, welche Kosten sind tatsächlich von deinem Konto abgeflossen in einem Jahr? Und auch das rechnest du alles zusammen und dann hast du eine Summe der Betriebsausgaben. Und dann hast du zwei Töpfe, einmal die Betriebseinnahmen und einmal die Betriebsausgaben. Wenn die Einnahmen höher waren als die Ausgaben, dann machst du am Ende natürlich ein Gewinn und diesen Gewinn musst du dann im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung auch versteuern. Aber es kann natürlich auch mal sein, dass die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Das heißt, man macht einen Verlust. Das kann z.B. auch in den Gründungsjahren durchaus regelmäßig vorkommen. Das ist auch gar kein Problem. Diesen Verlust kannst du z.B. verrechnen mit Einkommen aus anderen Quellen, beispielsweise aus einem Anstellungsverhältnis. An dieser Stelle noch der wichtige Hinweis: Man redet hier von dem sogenannten Zufluss-Abflussprinzip. Das heißt, wirklich entscheidend ist das, was auf deinem Konto passiert. Rechnungen, die nicht bezahlt werden in beide Richtungen, sind erstmal steuerlich unwirksam, solange sie nicht bezahlt worden sind und sind erst in dem Zeitpunkt entscheidend und für die Gewinnermittlung relevant, sobald sie auf dem Kontoauszug zu sehen sind. Schauen wir uns das Ganze doch einfach mal anhand eines Beispiels an. Gehen wir mal davon aus, dass ich Videos produziere. Irgendjemand hat mir gesagt, dass ich irgendwo vor der Kamera schon mal zu sehen war und dass es irgendwo Videos von mir zu sehen gibt. Und ich produziere Videos sowohl für mich, für meinen YouTube-Kanal, als auch Werbevideos für andere und so weiter. Und insgesamt mache ich damit im Jahr 2021 20.000 € Umsatz. Aber diese 20.000 € Umsatz, also das ist die Summe der Betriebseinnahmen, die mache ich natürlich nicht ohne irgendwie Kosten zu haben. Ich hatte ein paar Ausgaben, um diese Umsätze zu generieren. Das heißt, ich brauchte eine Kamera, ich brauchte Software, ich brauchte ein bisschen Werbung und Fahrtkosten und so weiter. Das, was man halt so hat. Diese Betriebsausgaben, die füll ich alle in der Anlage EUR ein. Also, bitte nicht in Papier, sondern online, aber die füll ich da aus.
[2:59]Und die Summe der Betriebsausgaben ist in dem Fall, und das errechne ich mir, sind brutto 14.142 €. Das heißt, ich habe jetzt zwei Töpfe, Betriebseinnahmen 20.000 €, Betriebsausgaben 14.142 € und die Summe davon ist 5.858 €. Das heißt, ich habe mit meiner selbständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer einen Gewinn gemacht von 5.858 € und diesen Betrag bringe ich quasi in meine Einkommensteuererklärung ein und zahle darauf dann Einkommensteuer. Diese ganze Berechnung am Beispiel ist natürlich relativ simpel gehalten. Im Alltag gibt's häufig so ein paar Bereiche, die das Ganze ein bisschen komplizierter machen. Und ein erstes Beispiel wäre das Anlagevermögen. Das heißt, wenn du Investitionen tätigst für Dinge, die du langfristig in deinem Unternehmen brauchst, dann darfst du die Kosten nicht vollständig zum Zahlungszeitpunkt, das heißt in dem Zeitpunkt, indem du es bezahlt hast, steuerlich auch geltend machen. Wenn du beispielsweise ein Auto kaufst für 30.000 €, dann darfst du dieses Auto nicht in dem Zeitpunkt, in dem du es überwiesen hast, vollständig steuerlich geltend machen, sondern musst die Anschaffungskosten über mehrere Jahre aufteilen. Das sind die sogenannten Abschreibungen. Und du musst ein Verzeichnis führen über diese Dinge, die du da im Betriebsvermögen hast. Immer dann, wenn du das hast, dann musst du ein sogenanntes Anlagevermögen führen, ein Verzeichnis darüber. Auch dazu gibt's eine Anlage und zwar die sogenannte Anlage AV EUR. Das heißt, diese Anlage heißt Anlage Anlagevermögen, Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Ziemlich langes Wort. Wichtig, was du dir hier merken musst, ist bei Anlagevermögen, das heißt Dinge, die du langfristig im Unternehmen brauchst und die einen gewissen Wert überschreiten, die musst du darin aufführen und kannst die Kosten nicht sofort geltend machen. Ein zweiter Aspekt, der immer wieder zu Verwirrung und kleineren Schwierigkeiten führt, ist die sogenannte private Nutzungsentnahme. Wenn ich jetzt beispielsweise mein Auto, mein neueren Firmenwagen, den ich mir ja gerade gekauft habe, auch privat nutze, dann muss ich diese private Nutzungsentnahme, das heißt die Leistungsentnahme, die muss ich versteuern wie ein Umsatz. Auch das muss irgendwie berechnet werden. Dieses ganze Thema Firmenwagenversteuerung, Berechnung der privaten Nutzungsentnahme ist relativ komplex. Da musst du wissen, was die 1% Methode ist. Vielleicht das Fadenbuch besser und so weiter. Da haben wir eine ganze Reihe an Videos produziert, die verlinke ich dir hier oben rechts einmal. Also schau da unbedingt einmal vorbei, wenn du dir einen Firmenwagen anschaffen solltest. Und drittens, wo es auch immer mal wieder Probleme gibt, ist das Homeoffice. Im Homeoffice, das heißt dein Arbeitszimmer zu Hause, was du betrieblich nutzt, das kannst du grundsätzlich als Kosten ansetzen und zwar entweder anteilig von deinen Miet- und Mietnebenkosten oder aber über irgendwie Pauschalen. Da wird's ein bisschen schwieriger in der Kalkulation, weil das sind ja teilweise Kosten, die zwar über das Privatkonto laufen, zum Teil aber geschäftlich sind und so weiter. Da ist die Berechnung einfach ein bisschen komplexer und wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst, dann kannst du mit Pauschalen arbeiten, dann hast du gar keinen Mittelabfluss. Das heißt, auch das ist ein bisschen komplexer, ist aber am Ende nicht so wahnsinnig kompliziert und auch dazu habe ich ein vertieftes Video aufgenommen, das verlinke ich dir auch hier oben rechts einmal. Und was meiner Erfahrung nach auch relativ häufig irgendwie für Probleme sorgt, sind sogenannte Verpflegungen, wenn du unterwegs bist. Das heißt, wenn du außer Haus tätig bist und länger als 8 Stunden unterwegs bist, dann kannst du deine eigene Verpflegung in der Buchhaltung berücksichtigen. Aber nicht die tatsächlichen Kosten deiner eigenen Verpflegung, sondern nur Pauschalen, die sogenannten Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand. Auch dazu gibt's übrigens ein vertiefendes Video, das verlinke ich dir hier oben rechts einmal. Bei den Pauschalen ist immer das das Problem, dass du ja keinen tatsächlichen Mittelabfluss hast. Das heißt, du setzt Pauschalen an, das heißt Kosten, die du gar nicht tatsächlich getragen hast. Und da wird's immer ein bisschen kompliziert, weil da reicht es nicht einfach nur auf den Kontoauszug zu gucken. Ist aber, wenn du die Berechnung kennst, auch das kein Hexenwerk und du kannst du auch hier berücksichtigen, die kannst du dann steuern mindern geltend machen. Insgesamt muss man also sagen, es gibt ein paar separate Herausforderungen, also paar Fälle, die nicht ganz einfach sind. Insgesamt muss man sagen, dass aber so eine Einnahmeüberschussrechnung deutlich einfacher ist als eine Bilanzierung. Ich hoffe, dieses Video konnte dir weiterhelfen und hat dir so einen kleinen Überblick darüber gegeben, wie du als Kleinunternehmer deine Buchhaltung machen kannst. Eine Bitte habe ich aber noch am Ende. Bitte schone dich selbst, dein Drucker, die Umwelt, das Finanzamt und wen auch immer und mach das bitte nicht in Papier. Es gibt Elster Online, da kannst du das ohne Probleme drüber machen oder es gibt auch Software oder du gibst das Ganze einfach an den Steuerberater ab, der sich dann um alles kümmert. Apropos Steuerberater. Wenn du gerade Dienstleister suchst, weil du denkst, ich würde mich gerne lieber auf die wichtigen Dinge konzentrieren. Buchhaltung und Steuern sollen die machen, die davon Ahnung haben, dann sind wir vielleicht genau die richtigen für dich. Wir sind spezialisierte Online Steuerberater für Freiberufler und Selbstständige und betreuen auch echt viele Kleinunternehmer. Das heißt, wir kennen uns mit dem Thema wirklich gut aus. Alle Informationen zu unserem Angebot verlinke ich dir einmal hier. Schau aber auch unbedingt unsere Online Community vorbei. Da findest du alle möglichen Informationen über Buchhaltung, Steuern und so weiter. Alle Informationen dazu, wie du dich anmelden kannst, erkläre ich dir in diesem Video oder schau dir unsere weiteren Videos über die Kleinunternehmerregelung an, z.B. dieses hier.



